Allgemeine Geschäftsbedingungen von:
LOCOPRINT
Richard Markus
Bebelstraße 43
70193 Stuttgart
§1 Gegenstand des Vertrages und Geltungsbereich
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen LOCOPRINT und dem Besteller, gelten ausschließlich diese nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die AGB von
LOCOPRINT stehen jederzeit auf www.locoprint.de zur Einsichtnahme zur Verfügung. Mit der Auftragserteilung an LOCOPRINT werden diese automatisch anerkannt. Sollten diese dem Käufer erst
bei Lieferung der Ware bekannt werden, so gelten sie als Anerkannt, wenn der Besteller nicht die Abnahme der Ware aus diesem Grund verweigert. Sie sind zum Zeitpunkt einer jeweiligen Bestellung
in ihrer aktuellen Fassung gültig. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Abweichende Nebenabreden bedürfen der schriftlichen
Antragstellung des Bestellers und der schriftlichen Bestätigung unsererseits und haben anderenfalls keine Gültigkeit.
§2 Vertragsschluss und Rücktritt
(1) Mit der Auftragsbestätigung per email unsererseits oder der Warenauslieferung unsererseits, entsteht zugleich ein Kaufvertrag zwischen
LOCOPRINT und dem Besteller.
(2) Der Besteller erkennt die Richtigkeit, der in der Auftragsbestätigung enthaltenen Daten und Konfigurationen an, insofern er nicht binnen 24
Stunden per email widerspricht. Ohne Auftragsbestätigung unsererseits, besteht kein Kaufvertrag und keinerlei Leistungsansprüche gegen uns.
(3) Für den Fall, dass Einzelposten einer Bestellung von uns nicht Lieferbar sind, so beschränkt sich der Auftrag auf die verbleibenden Posten der
Bestellung.
(4) Für telefonisch und mündlich erteilte Auträge können wir keinerlei Haftung für die Erfüllung und Richtigkeit der Bestellung übernehmen.
LOCOPRINT verpflichtet sich, eine etwaige Ablehnung der bestellten Ware, dem Besteller unverzüglich mitzuteilen.
§3 Lieferung und Ware
(1) Lieferterfristen beginnen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, sobald innerhalb ihrem Ablauf, die
bestellte Ware unser Haus verlassen hat. LOCOPRINT übernimmt darüberhinaus keinerlei Verantwortung für eine termingerechte Auslieferung des beauftragten Paketdienstes. Desweiteren übernehmen wir
keine Haftung für Lieferungen, die durch höhere Gewalt, Streik, Aufruhr, unverschuldete, innerbetriebliche Störungen, beeinträchtigt oder verhindert werden.
(2) Im Falle einer nachträglichen Vertragsänderung, behalten wir uns das Recht vor, eine neue Lieferfrist und einen neuen Liefertermin einzuräumen.
Die Einhaltung der Lieferfrist unsererseits, setzt eine rechtzeitige Einhaltung der Verpflichtungen des Bestellers, wie z.B. Abklärung aller erfordrlichen Informationen zur Erfüllung der
Bestellung, voraus.
(3) LOCOPRINT versendet versicherte Ware und Express-
lieferungen nur nach gesonderter, schriftlicher oder fernmündlicher Aufforderung des Bestellers, der dann die Mehrkosten zu tragen hat. Diese Vereinbarung zwischen
den Vertragspartnern ist in der Auftragsbestätigung in schriftlicher Form festgehalten.
(4) Der Vertragspartner ist bei Erhalt der Ware dazu verpflichtet, sie auf Mängel und Vollständigkeit zu prüfen. Etwaige, offensichtliche Mängel
sind unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware, in Schriftform an LOCOPRINT weiterzugeben, ansonsten besteht keinerlei Ersatzanspruch und Haftung uns
gegenüber. Transportschäden der Lieferung sind sofort beim Paketlieferanten zu beanstanden. Dafür übernimmt LOCOPRINT keinerlei Haftung. Darüberhinaus ist dies uns umgehend
mitzuteilen.
(5) Die angegebenen Lieferfristen sind nicht zwangsläufig bindend, sie richten sich u.a. auch nach den Möglichkeiten der Vorlieferanten. Ein
geringfügiger Verzug des Liefertermins, stellt keinen Mangel oder Schadensersatzansprüch dar.
(6) Kann der Liefertermin von LOCOPRINT nicht eingehalten werden, so ist der Vertragspartner berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sofern er eine
schriftliche Nachfrist von 10 Tagen bei LOCOPRINT gesetzt hat und die Auftragsfertigstellung innerhalb der Nachfrist verstreicht. Im Falle eines Rücktritts, stehen dem Besteller keinerlei
Schadensersatzansprüche zu.
(7) Bis zu 5% Mehr- oder Minderlieferungen werden vom Besteller akzeptiert und stellen keine Reklamationsgrundlage dar.
(8) Abweichungen der Farbwerte des Verwendeten Textils, Produktionsfehler und sämtliche andere Mängel, obliegen nicht der Verantwortung und Haftung
von LOCOPRINT. Sie obliegen dem Textilhersteller bzw.Textillieferanten.
(9) LOCOPRINT behält sich das Recht vor, insbesondere bei Großaufträgen, Teillieferungen auszusenden.
(10) Mit der Bereitstellung der Ware von LOCOPRINT an den Paketdienst, erfolgt der Gefahrenübergang an den Auftraggeber der Bestellung.
§4 Fälligkeit und Zahlung, Zahlungsverzug
(1) Der ausstehende Rechnungsbetrag ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Rechnung, vollständig ohne Skonti und ohne jeglicher Abzüge, auf
das Konto von LOCOPRINT zu Überweisen.
(2) Ab einem Bestellwert von 500.- Euro, wird eine Vorauszahlung von 50% des Auftragwertes veranlasst. Erst nach Eingang der Vorauszahlung,
wird der Auftrag von uns bearbeitet. Darüberhinaus behalten wir uns das Recht vor, bei Neukunden Vorauszahlungen des Gesamtbetrages, unabhängig vom Bestellwert, einzufordern.
(3) Bei Zahlungsverzug werden für jede Mahnung 10 Euro Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Bundesanzeiger
veröffentlichten Basiszinssatz erhoben.
(4) Etwaige gewährte Rabatte werden bei Veranlassung der ersten Mahnung wegen Zahlungsverzug storniert. Der Differenzbetrag wird dann dem Besteller
entsprechend der gültigen Preislisten von LOCOPRINT nachberechnet.
(5) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers und bestehender Teillieferung der Ware durch uns, ist LOCOPRINT dazu berechtigt, die Auftragsabwicklung
einzustellen.
(6) Werden Abbuchungen wegen Widerspruchs oder mangelnder Deckung des Kontos des Bestellers zurückgegeben, so trägt der Besteller die
Unkosten.
§5 Angebote
LOCOPRINT übernimmt keinerlei Haftung für Schreib,- Druck,- und Rechenfehler auf der Internetseite www.locoprint.de sowie auf allen weiteren veräußerten Werbeträgern.
§6 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung, bleiben sämtliche gelieferte Waren vollständiges Eigentum von LOCOPRINT. Darüberhinaus verpflichtet sich der
Käufer, sämtlich unbeglichene Waren, unbenutzt und in unbeschadetem Zustand aufzubewahren, bis die Ware komplett bezahlt wurde. Ist dies, im Falle einer Rückforderung der Ware unsererseits, nicht
der Fall, behalten wir uns das Recht vor, entsprechenden Schadenersatz einzufordern. Die Kosten der Rücksendung trägt der Käufer.
(2) Mit der Bestellung bei LOCOPRINT, versichert der Besteller zugleich, die entstehenden Kosten begleichen zu können. Er schließt somit aus, dass
er zur Zeit der Bestellung eine Insolvenz gemeldet hat oder ein Insolvenzverfahren bereits im Gange ist.
§7 Datenlieferung und Datenaufbereitung
(1) Der Auftraggeber von LOCOPRINT stellt sicher, dass sämtliche gelieferten Daten fehlerfrei, komplett und für die entsprechende Veredelungsart
beschaffen sind.
(2) Nur auf ausdrücklicher und schriftlicher Aufforderung des Auftraggebers, übernimmt LOCOPRINT eventuell anfallende Fehlerkorrekturen. Der
hierfür benötigte Zeitaufwand, wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Dateiaufbereitungen, sowie Dateierstellungen bedürfen ebenfalls eines schriftlichen Antrags.
(3) LOCOPRINT übernimmt keinerlei Haftung für den Inhalt angelieferter Daten, die schadhaft sind und die die Soft,- oder Hardware unserer
Einrichtungen beschädigen, beeinträchtigen, oder in irgendeiner Weise verändern. Die Beweislast liegt beim Auftraggeber bzw. beim Versender der Daten.
(4) Der Auftraggeber versichert, dass die Inhalte der angelieferten Daten nicht von gesetzeswegen verboten sind und ist in einem solchen Falle
dafür Haftbar zu machen. LOCOPRINT übernimmt für die Verwendung der Daten keinerlei Haftung diesbezüglich.
(5) Der Auftraggeber haftet in vollem Maße für angelieferte Daten, die Urheberrechtlich geschützt sind oder Rechten Dritter unterliegen. LOCOPRINT
ist für die Verwendung solcher Daten nicht Haftbar zu machen.
§8 Muster
(1) Mustervorlagen dienen zur Voransicht einer jeweiligen Bestellung. Aufgrund von Massenproduktion, sind leichte Farbabweichungen und Abweichungen
in der Festigkeit und Optik der spezifischen Veredelungstechnik zum Rest der Leiferung möglich und werden vom Besteller akzeptiert.
(2) Eine Rückgabe oder Umtausch der ausgehändigten Muster ist ausgeschlossen und werden im Falle der Nichtbeauftragung von LOCOPRINT berechnet. Bei
anschließender Beauftragung, steht es uns frei, den Warenwert des Musters nicht zu berechnen bzw. für den bestehenden Auftrag aufzurechnen. Dies hängt mit dem Auftragsvolumen des Bestellers
zusammen und liegt in unserer Entscheidung.
§9 Mängelrügen
(1) Etwaige Mängel sind unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware, in Schriftform an LOCOPRINT weiterzugeben,
ansonsten besteht keinerlei Haftung und Ersatzanspruch uns gegenüber.
(2) Abweichungen der Farbwerte des Verwendeten Textils, Produktionsfehler und sämtliche andere Mängel des Textils, obliegen nicht der Verantwortung
und Haftung von LOCOPRINT. Sie obliegen dem Textilhersteller bzw. Textillieferanten.
(3) Geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Positionierung der spezifischen Veredelungstechnik, sowie des optischen, farblichen und
qualitativen Eindrucks, stellen keinerlei Mangel dar und werden vom Besteller akzeptiert.
(4) Im Fall einer berechtigten Beanstandung des Bestellers, hat LOCOPRINT das Recht auf Nachbesserung, Nachlieferung, Ersatzlieferung, Minderung
oder Wandlung, wobei die Wahl der Mittel im Ermessen von LOCOPRINT liegt. Das Recht auf Schadensersatz wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt auch für
Folgeschäden.
(5) Mängel eines Teils der bestellten Ware, berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Ware. Eine Schadensbehebung erfolgt nur für den
tatsächlichen Schaden.
Die Mindestfrist zur Schadensbehebung beträgt vier Wochen nach Bekanntgabe, selbst wenn dies über dem zuletzt vereinbarten Liefertermin liegen sollte.
(6) Auf Mängel beanstandete Waren sind Eigentum von LOCOPRINT. Sie werden auf unseren Wunsch hin, vom Besteller an uns zurückgesandt. Mit Lieferung
der nachgebesserten Ware, erhält der Besteller für entstandene Rücksendekosten einen entsprechenden, bargeldlosen Warengutschein, der nur bei LOCOPRINT einzulösen ist.
(7) Ist eine Nachbesserung nicht möglich, so hat der Besteller das Recht auf Minderung oder Wandlung.
§10 Rücksendungen
(1) Alle Rücksendungen bedürfen der schriftlichen Antragstellung des Kunden und Bestätigung von LOCOPRINT.
(2) Für die Rücksendungen trägt der Kunde von LOCOPRINT die alleinige Verantwortung. Bei Verlust oder Beschädigung der Ware, trägt LOCOPRINT
keinerlei Verantwortung. Der Kunde ist dazu verpflichtet, den Sachverhalt zu Klären und gegebenenfalls den Sachschaden uns gegenüber zu begleichen.
(3) Es werden Rücksendungen von uns nur angenommen, die frei Haus und in einem unbeschadeten Zustand sind und die Ware ungetragen ist. Die Kosten
für unfreie und nicht angenommene Sendungen trägt der Absender.
§11 Geschäftsverkehr im Inland und Ausland
Die Durchführung des Vertrages unterliegt grundsätzlich deutschem Recht. Dies gilt auch für Auslandsgeschäfte.
§12 Datenschutz
(1) Der Kunde von LOCOPRINT erklärt sich einverstanden, dass seine persönlichen Daten, sowie alle geschäftsverhältnis betreffende Daten von
LOCOPRINT auf elektronischen Medien gespeichert werden.
(2) LOCOPRINT sichert dem Kunden zu, diese Daten vertraulich zu verwenden.
(3) Das Adressmaterial kann von LOCOPRINT dazu verwendet werden, Kundenanschreiben zu verschicken.
§13 Salvatorische Klausel
(1) Im Falle, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB von LOCOPRINT gegen geltendes Recht verstoßen und unwirksam werden, werden sie durch eine
Bestimmung ersetzt, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksam gewordenen Bestimmung zu verwirklichen vermögen. Erfolgt dies nicht, oder ist rechtlich nicht möglich, gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.
(2) Verliert eine oder mehrere Bestimmung ihre Gültigkeit und Wirkung, so bleiben alle übrigen Bestimmungen in ihrer Wirkung unberührt.
§14 Erfüllungort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, zwischen LOCOPRINT und seinem Vertragspartner, ist Stuttgart.
Stand: April 2008
LocoPrint
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70193 Stuttgart
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